Mietminderung durch Schimmelgefahr.
- 12 Dez 2018
- Klaus Hess Hausverwaltungen eG
Schimmelgefahr allein rechtfertigt keine Mietminderung.
Die bloße Gefahr, dass in einer Wohnung aufgrund einer bei Errichtung üblichen, aber heute nicht mehr zeitgemäßen Bausubstanz Schimmel auftreten kann, stellt keinen Mangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt.
Gerne informiert Klaus Hess von der Hausverwaltung Hess Sie über den rechtlichen Zusammenhang.