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Das Besichtigungsrecht des Vermieters

  • 27 Aug 2018
  • Klaus Hess Hausverwaltungen eG

Vermietern steht kein generelles Besichtigungsrecht der vermieteten Wohnung zu. Anderslautende Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam. Ein Besichtigungsrecht besteht nur in Begründeten Fällen mit Voranmeldung und im Beisein des Mieters. Das sehen die Regelunen vor.

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