Photovoltaik ab 2027: Übergangsvergütung, Direktvermarktung und grössere Speicher
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Bildnachweis: UPC-Cooltec Solar
Ab 2027 soll die feste Einspeisevergütung für kleine Photovoltaikanlagen wegfallen. UPC-Cooltec Solar aus Lahr fasst zusammen, was Übergangsvergütung, Direktvermarktung und grössere Speicher für Ihre Anlage bedeuten.
Wer 2027 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, muss sich auf neue Spielregeln einstellen. Nach dem geplanten EEG 2027 soll die feste Einspeisevergütung für kleine Anlagen wegfallen. An ihre Stelle treten eine Übergangsvergütung und danach die Direktvermarktung. Wir von UPC-Cooltec Solar haben am 25. September 2026 an einem Fachwebinar zu diesem Thema teilgenommen und fassen hier die wichtigsten Punkte zusammen.
EEG 2027: Was sich bei der Einspeisevergütung ändern soll
Heute erhalten kleine Photovoltaikanlagen eine feste Einspeisevergütung von rund 7,7 Cent je Kilowattstunde. Nach den Angaben im Webinar sieht der Plan so aus:
| Regelung | Vergütung |
|---|---|
| Bisherige feste Einspeisevergütung | ca. 7,7 ct/kWh |
| Geplante Übergangsvergütung | 5,2 ct/kWh |
| Dauer der Übergangsregelung | 36 Monate |
| Anschliessend ohne Direktvermarktung | 0 ct/kWh |
| Angenommenes Marktwertpotenzial bei Direktvermarktung | ca. 7 ct/kWh |
Für eine Anlage, die 2027 in Betrieb geht, heisst das: Ab 2030 bringt eingespeister Strom nur noch dann Geld, wenn er direkt vermarktet wird.
Um wie viel Geld geht es?
Im Webinar wurde eine Beispielanlage durchgerechnet. Der mögliche Einnahmeverlust liegt bei bis zu 7.500 Euro über 20 Jahre Betriebsdauer, bei vergleichsweise hoher Netzeinspeisung.
Die Einspeisevergütung bleibt also ein spürbarer Teil der Wirtschaftlichkeit, auch wenn der Eigenverbrauch steigt. Die Direktvermarktung soll diesen Verlust teilweise oder ganz ausgleichen. Eine Garantie für bestimmte Erlöse gibt es nicht.
Direktvermarktung jetzt auch für kleine Photovoltaikanlagen
Bisher war die Direktvermarktung vor allem grösseren Anlagen vorbehalten. Inzwischen gibt es Angebote, die sich an private Photovoltaikanlagen richten. Im Webinar wurden beispielhaft diese Konditionen genannt: eine monatliche Grundgebühr von 5,99 Euro und ein Arbeitspreis von 1,19 ct/kWh brutto.
Der Vertrag lässt sich schon beim Kauf der Anlage abschliessen. Er startet automatisch nach Ablauf der Übergangsfrist, auf Wunsch auch früher, wenn die technischen und regulatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Grundgebühr fällt erst an, wenn die Direktvermarktung tatsächlich beginnt. Vor dem Start soll sich der Vertrag noch ändern oder auflösen lassen.
Rechenbeispiel mit diesen Zahlen
| Position | Betrag |
|---|---|
| Angenommener Marktwert | 7,00 ct/kWh |
| Abzüglich Arbeitspreis | 1,19 ct/kWh |
| Verbleibender Erlös vor Grundgebühr | 5,81 ct/kWh |
| Jährliche Grundgebühr | 71,88 Euro |
| Bei 5.000 kWh Einspeisung im Jahr | 218,62 Euro |
5.000 kWh × 5,81 ct = 290,50 Euro, abzüglich 71,88 Euro Grundgebühr. Die tatsächlichen Erlöse hängen vom Marktpreis, vom Einspeiseprofil und von den vollständigen Vertragsbedingungen ab.
Der Batteriespeicher bekommt eine zweite Aufgabe
Bisher hatte ein Batteriespeicher vor allem einen Zweck: mehr eigenen Strom selbst nutzen. Künftig soll er zusätzlich für die Vermarktung arbeiten. Ein intelligentes Energiemanagement mit selbstlernendem Algorithmus steuert dafür Verbrauch im Haus, Erzeugung der Anlage und Speicher gemeinsam. Der Eigenverbrauch hat dabei Vorrang. Überschüssiger Strom wird möglichst dann eingespeist, wenn die Preise hoch sind.
Bisheriges Betriebsmodell: PV-Anlage › Eigenverbrauch im Haus › Batteriespeicher laden › Überschuss ins Netz einspeisen
Zukünftiges Betriebsmodell mit Direktvermarktung: PV-Anlage erzeugt Strom › intelligentes Energiemanagement › Eigenverbrauch für die Stromversorgung des Hauses und zeitlich optimiertes Laden des Batteriespeichers › Überschuss zu wirtschaftlich günstigen Zeiten vermarkten
Der Hintergrund: An der Strombörse kann der Preis mittags bei 0 Cent liegen, abends deutlich darüber. Wer Strom mittags speichert und abends abgibt, kann davon profitieren.
Entwicklung der Speichergrössen
| Zeitraum | PV-Leistung / Speicher |
|---|---|
| Früher häufig | 10 kWp / 5 kWh |
| Heute häufig | 10 kWp / 10 kWh |
| Erwartete Entwicklung | 10 kWp / mehr als 10 kWh |
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, ab welcher Speichergrösse sich die Mehrkosten lohnen, wurde im Webinar nicht vorgestellt.
MiSpeL: mehr Spielraum für Speicher
Mit der angekündigten Regelung MiSpeL sollen Batteriespeicher flexibler am Strommarkt eingesetzt werden können. Genannt wurden:
› Flexiblere Nutzung des Batteriespeichers
› Rückspeisung von Batteriestrom ins Netz
› Bidirektionales Laden von Elektroautos
› Zusätzliche Vermarktungsmöglichkeiten
Wann das flächendeckend startet, hängt auch von den Netzbetreibern ab. Einen festen Termin gibt es nicht.
Ohne Smart Meter geht es nicht
Dafür reicht auch ein Smart Meter des Netzbetreibers oder eines anderen Messstellenbetreibers, wenn er aktiviert ist und die Daten übermittelt. Ein vorhandener Smart Meter muss also nicht grundsätzlich ausgetauscht werden.
Der Zeitplan im Überblick
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| Ab sofort | Die Direktvermarktung kann beim Kauf einer Photovoltaikanlage mit vereinbart werden. |
| 2027 | Die Anlage geht in Betrieb und erhält die Übergangsvergütung. |
| 2027 bis 2030 | 5,2 Cent je Kilowattstunde vom Netzbetreiber, noch keine Grundgebühr für die Direktvermarktung. |
| Ab 2030 | Die Direktvermarktung startet automatisch, erst dann fällt die Grundgebühr an. |
Die PV-Anlage wird zum steuerbaren Energiesystem
Die Photovoltaikanlage wird künftig stärker als steuerbares Energiesystem betrachtet. Die entscheidenden Komponenten sind:
› Photovoltaikanlage
› Passend dimensionierter Batteriespeicher
› Smart Meter
› Intelligentes Energiemanagement
› Dynamischer Stromtarif und Direktvermarktung
Für Sie heisst das: Nicht mehr allein die installierte PV-Leistung und der Eigenverbrauch entscheiden über die Wirtschaftlichkeit. Auch die zeitliche Steuerung von Stromerzeugung, Speicherung, Netzbezug und Einspeisung kann einen wesentlichen Beitrag leisten.
Sprechen Sie uns an
Sie planen eine Photovoltaikanlage für 2027 oder möchten wissen, wie sich die neuen Regeln auf Ihr Vorhaben auswirken? Wir beraten Sie gerne persönlich, von der Anlagengrösse über den passenden Speicher bis zur Direktvermarktung.
Über UPC-Cooltec Solar: Wir sind ein inhabergeführter Familienbetrieb aus Lahr-Kuhbach, seit über 25 Jahren am Markt. Neben der Photovoltaik betreuen wir Wärmepumpen sowie Klima- und Kältetechnik, alle Gewerke aus einer Hand. Unser Fokus liegt auf hochwertigen Komplettlösungen für Privatkunden und Gewerbe in der Region.
Herzlichst
Ihr Dirk Lorich
Kontakt
| Unternehmen | UPC-Cooltec Solar, Lahr-Kuhbach |
| Ansprechpartner | Dirk Lorich |
| Adresse | Brudertal Str. 14a, 77933 Lahr |
| Telefon | 07821-983979 |
| Mobil | 0177-7071615 |
| info@upc-cooltec.solar | |
| Website | www.upc-cooltec.solar |
Kurz zusammengefasste FAQ
Gibt es ab 2027 noch eine feste Einspeisevergütung?
Nach dem geplanten EEG 2027 soll sie für kleine Anlagen wegfallen. Stattdessen sind 36 Monate Übergangsvergütung von 5,2 ct/kWh geplant, danach bringt eingespeister Strom nur mit Direktvermarktung Geld. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.
Was kostet die Direktvermarktung für eine kleine Anlage?
Im Webinar wurden beispielhaft 5,99 Euro Grundgebühr im Monat und 1,19 ct/kWh brutto genannt. Die Grundgebühr fällt erst an, wenn die Direktvermarktung tatsächlich beginnt.
Brauche ich einen grösseren Batteriespeicher?
Der Trend geht von 10 kWp / 10 kWh zu mehr als 10 kWh Speicher. Ab welcher Grösse sich die Mehrkosten lohnen, wurde im Webinar nicht berechnet.
Muss mein vorhandener Smart Meter ausgetauscht werden?
Nicht grundsätzlich. Ein Smart Meter des Netzbetreibers oder eines anderen Messstellenbetreibers reicht, wenn er aktiviert ist und die Daten übermittelt.
Quelle: UPC-Cooltec Solar, Lahr-Kuhbach. Text: Dirk Lorich, apg.