Der Bundesrat hat einer weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.4.2021 zugestimmt. Sie gilt für Unternehmen, die Leistungen aus den staatlichen Hilfsprogrammen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie erwarten können. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Anträge im Zeitraum vom 1.11.2020 bis zum 28.2.2021 gestellt wurden.
Soweit von November bis Ende Februar aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Anträge gestellt werden konnten, wird die Insolvenzantragspflicht auch für solche Unternehmen ausgesetzt, die nach den Bedingungen des Programms in den Kreis der Antragsberechtigten fallen. Ausgenommen sind solche Fälle, in denen offensichtlich keine Aussicht auf die Gewährung der Hilfe besteht oder in denen die Auszahlung nichts an der Insolvenzreife ändern könnte.
Auch der Anfechtungsschutz für pandemiebedingte Stundungen wurde verlängert: Die bis Ende März 2022 geleisteten Zahlungen auf Forderungen aufgrund von Stundungen, die bis zum 28.2.2021 gewährt worden sind, gelten damit als nicht gläubigerbenachteiligend. Voraussetzung: Gegenüber dem Schuldner wurde bis zum Ablauf des 18.2.2021 kein Insolvenzverfahren eröffnet.
Steuererklärungen 2019
Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für 2019 durch Steuerberater wurde verlängert: Die Frist endet am 31.8.2021 – und nicht wie sonst üblich bereits Ende Februar. Parallel wurde auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um sechs Monate ausgeweitet. Somit beginnt der Zinslauf für den Besteuerungszeitraum 2019 am 1.10.2021.
Quelle | Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019, BGBl I 2021, S. 237; Bundesrat Kompakt, ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1.000. Sitzung am 12.2.2021, TOP 3
Als Mandant der Steuerberatung Pfaff & Dittrich GbR profitieren Sie von unseren Erfahrungen, unserem Know-How und von unserem breiten Dienstleistungs- und Beratungsangebot. Egal aus welcher Branche Sie kommen, ob Sie national oder international tätig sind und wie groß Ihr Unternehmen ist.
Erstellung von Steuererklärungen
Jahresabschlüsse
Finanz- und Lohnbuchführung
USt-Vergütungsverfahren in Deutschland sowie im Ausland
Existenzgründungen
Rentabilitätsvorschau
Businesspläne
Besteuerung von Ferienwohnungen
Vereinsbesteuerung
Gastronomiegewerbe
Betriebswirtschaftliche Beratung
Beratung in steuerlichen Gestaltungsfragen
Vertretung vor den Finanzbehörden und - gerichten
Komplexe Zahlen durchschauen, richtig deuten und verständlich machen
Registrierung oder Beantragung einer französischen Steuernummer beim ausländischen Finanzamt.
Uns ist es wichtig, Sie kennen zu lernen. Was macht Ihre Person aus und was sind Ihre persönlichen, unternehmerischen oder beruflichen Ziele? Worauf kommt es Ihnen an und wo wollen Sie hin? Umso besser wir Sie kennen, umso zielorientierter und konkreter können wir auf Ihre Anliegen und Wünsche eingehen. Wir möchten nicht nur mit Zahlen arbeiten, sondern die Menschen, mit deren Zahlen wir jonglieren, kennen lernen. Hierbei ist es uns sehr wichtig, dass Sie auch uns kennen lernen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit setzt ein gegenseitiges Kennen lernen voraus. Aus diesem Grund nehmen wir uns die Zeit für Sie und Ihre Anliegen.
Schreiben Sie uns eine E-Mail – Rufen Sie uns an – Kommen Sie vorbei! Wir sind für Sie da!
Büro Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Montags bis 19 Uhr
Freitag:
08.00 - 14.30 Uhr
Uns erreichen Sie auch außerhalb unserer Büro-Öffnungszeiten. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Top Links