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BGH bestärkt das Recht von Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft

  • 14 Apr 2019
  • Klaus Hess Hausverwaltungen eG

Der BGH hat in einem Urteil  BGH AZ V ZR 112/18  das Recht von Eigentümern in einer Eigentümergemeinschaft gestärkt. Eigentümer die ihre Wohnung als Ferienwohnung vermieten, können die kurzzeitige Vermietung nur noch per Allstimmigen Beschluss aller Eigentümer verbieten. Bisher war dies mit einem Mehrheitsbeschluss möglich. Das Gericht empfand ein Mehrheitsbeschluss ein zu starker Eingriff in Privatrechte der Eigentümer.

 

Erklärung zum Urteil

 Zulässige Ausübung des Wohnungsnutzungsrechtes aus § 13 I WEG

Die klagende Vermieterin begehrt nun im Rahmen einer Beschlussmängelklage die Feststellung der Nichtigkeit des Beschlusses. Die übrigen sieben Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen halten mit einer Abweisung der Klage dagegen. Sowohl das Amtsgericht Papenburg als auch das Landgericht Aurich hielten den Beschluss für nichtig.

Auch beim BGH dürfte sich die Sache für die Beklagten nicht allzu einfach darstellen. Das Landgericht sah in der kurzzeitigen Vermietung der Eigentumswohnung „an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste“ eine zulässige Ausübung des Wohnungsnutzungsrechtes aus § 13 I WEG. Den Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnete es als einen „unzulässigen Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums“. Die Richter nahmen an, dass das grundrechtlich geschützte Recht der Wohnungseigentümerin durch das Verbot erheblich eingeschränkt sei